In Österreich heißt die Umsatzsteuer Umsatzsteuer — oder im allgemeinen Sprachgebrauch Mehrwertsteuer — und hat einen allgemeinen Satz von 20 %. Darunter gibt es drei ermäßigte Sätze: 13 %, 10 % und seit dem 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. Hinzu kommt ein 19 %-Satz, den nur Unternehmer in Jungholz und Mittelberg anwenden. Festgelegt sind sie in § 10 des Umsatzsteuergesetz 1994.
| Satz | Prozentsatz | Gilt für |
|---|---|---|
| Allgemein (Normalsteuersatz) | 20 % | Regelsatz für Waren und Dienstleistungen: alles, was nicht in den Listen der ermäßigten Sätze steht |
| Ermäßigt (ermäßigter Steuersatz) | 13 % | Lebende Pflanzen und Tiere, Brennholz, bestimmte Kunstwerke sowie Eintrittskarten für Sportveranstaltungen, Theater, Konzerte und Museen |
| Ermäßigt (ermäßigter Steuersatz) | 10 % | Lebensmittel im Allgemeinen (außer den mit 4,9 % besteuerten), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, servierte Speisen in Restaurants, Beherbergung und Wohnraummiete |
| Superermäßigt (ermäßigter Steuersatz) | 4,9 % | Seit dem 1. Juli 2026: Milch, Joghurt, Butter, Eier, Gemüse, Kern- und Steinobst, Reis, Weizenmehl, Pasta, Brot und Salz (Anhang 3 des Gesetzes) |
| Nullsatz (echte Steuerbefreiung) | 0 % | Seit dem 1. Januar 2026: Binden, Tampons, Menstruationstassen und Menstruationshöschen, Slipeinlagen und Verhütungsmittel |
| Territorial (Jungholz und Mittelberg) | 19 % | Ersetzt den 20 %-Satz nur bei Verkäufen von Unternehmern mit Sitz in diesen beiden Gemeinden; beim Verkauf aus Spanien gilt der 20 %-Satz |
Sätze geprüft am 11. September 2026 anhand des Merkblatts «Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer» des österreichischen Unternehmensportals (USP) des Finanzministeriums (usp.gv.at).
Was sich 2026 ändert: die 4,9 % im Warenkorb des täglichen Bedarfs
Seit dem 1. Juli 2026 wendet Österreich auf zwölf Lebensmittelgruppen des neuen Anhangs 3 des Gesetzes einen Satz von 4,9 % an: Milch, Joghurt, Butter, Eier, Gemüse, Kern- und Steinobst, Reis, Weizenmehl, Pasta, Brot und Salz. Bis zum 30. Juni wurden dafür 10 % berechnet. Maßgeblich ist die Zolltarifnummer (KN), nicht der Handelsname.
Die Falle für einen Shop: Die 4,9 % gelten nur, wenn das, was du lieferst, ausschließlich ein Produkt aus der Liste ist. Ein Kakaoshake fällt mit 10 % an, auch wenn die Milch allein mit 4,9 % besteuert wird. Bei einem Paket behält dagegen jeder Artikel seinen eigenen Satz: Wenn du Reis und Olivenöl in dieselbe Box legst, verteilst du den Preis auf 4,9 % und 10 %.
Noch zwei Details. Die 19 % in Jungholz und Mittelberg gelten nur für dort ansässige Unternehmer: aus Spanien wendest du sie nicht an. Und ab dem 1. Oktober 2026 gibt es eine Pauschalabgabe von 2 € pro Paket; das ist keine Umsatzsteuer und sie zahlen nur diejenigen, die im Vorjahr in Österreich beim Fernverkauf 100 Millionen Euro überschritten haben. Verkaufst du über einen Marktplatz, werden diese Umsätze ihm zugerechnet.
Welche Mehrwertsteuer Sie Kunden in Österreich berechnen, wenn Sie aus einem anderen EU-Land verkaufen
Das steht in keiner Tabelle und ist meist die eigentliche Frage. Welchen Satz Sie berechnen, hängt nicht nur vom Bestimmungsland ab, sondern davon, wie viel Sie an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen:
- Unter 10.000 € im Jahr an Fernverkäufen in die übrige EU – über alle Länder zusammengerechnet, nicht pro Land – berechnen Sie die Mehrwertsteuer Ihres eigenen Landes.
- Über diesen 10.000 € gilt der Satz des Bestimmungslandes: 20 % als Regelsatz in Österreich oder der ermäßigte Satz, der für das Produkt gilt. Sie melden ihn über den One-Stop-Shop (OSS) Ihres eigenen Landes und müssen sich im Bestimmungsland nicht registrieren.
Die Schwelle umfasst alle B2C-Verkäufe in andere EU-Länder und digitale Dienstleistungen, und der Wechsel wartet nicht auf das nächste Jahr: Schon der Verkauf, mit dem Sie die Schwelle überschreiten, unterliegt dem Satz des Bestimmungslandes.
Verkaufen Sie an ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr., ist es anders: Die Lieferung erfolgt ohne Mehrwertsteuer, weil der Kunde den Erwerb in seinem Land versteuert. Dafür müssen Sie die Nummer über VIES prüfen und den Nachweis der Prüfung aufbewahren.
So richtest du das in WooCommerce ein
WooCommerce bringt länderspezifische Steuersätze mit, unterscheidet aber nicht innerhalb eines Landes nach Produktklasse und überwacht die Schwelle nicht für dich. Es sind drei Dinge zu konfigurieren:
- Eine Steuerklasse für jeden verwendeten Satz, produktweise zugewiesen und nicht auf Shop-Ebene.
- Prüfung der USt-IdNr. im Checkout gegen VIES für Geschäftskunden, damit bei Reverse-Charge keine Umsatzsteuer berechnet wird.
- Eine Kontrolle der 10.000-€-Schwelle, weil an dem Tag, an dem sie überschritten wird, die Sätze in allen Ländern gleichzeitig umspringen.
Alle drei Punkte deckt EHERO Woo VAT ab, das wir genau deshalb entwickelt haben, weil an diesen drei Stellen die Shops scheitern, die in den Rest der Europäischen Union verkaufen.
Sie verkaufen mit WooCommerce in andere EU-Länder?
EHERO Woo VAT wendet pro Produkt den Satz jedes Landes an, prüft die USt-IdNr. im Checkout über VIES und behält die 10.000-€-Schwelle für Sie im Blick.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die allgemeine Umsatzsteuer in Österreich 2026?
20 %. Das ist der Standardsatz. Darunter gibt es drei ermäßigte Sätze: 13 %, 10 % und seit dem 1. Juli 2026 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel. In Jungholz und Mittelberg wenden dort ansässige Unternehmer stattdessen 19 % an.
Welche Lebensmittel unterliegen in Österreich dem 4,9 %-Satz?
Die zwölf Gruppen aus Anhang 3 des Umsatzsteuergesetzes: Milch, Joghurt, Butter, frische Hühnereier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, Kern- und Steinobst, Reis, Weizenmehl und Weizengrieß, ungekochte und ungefüllte Pasta, einfaches Brot und Salz. Die übrigen Lebensmittel, die bisher mit 10 % besteuert wurden, bleiben bei 10 %, ebenso die in Restaurants servierten Speisen.
Ich verkaufe aus einem anderen EU-Land nach Österreich – welche Mehrwertsteuer berechne ich?
Die Ihres eigenen Landes, solange Ihre Fernverkäufe in die gesamte EU unter 10.000 € im Jahr bleiben. Sobald Sie die Schwelle überschreiten, die des Bestimmungslandes (20 % Regelsatz), gemeldet über den One-Stop-Shop.
Muss ich mich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren?
Nicht, wenn Sie nur aus Ihrem eigenen Land versenden: Dafür gibt es den One-Stop-Shop. Wohl aber, wenn Sie dort Ware lagern – etwa über das Logistiknetz von Amazon –, denn Lagerbestand im Land begründet eine Registrierungspflicht, unabhängig vom Umsatz.
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